Einbürgerung & Staatsangehörigkeitsrecht
Leben Sie seit längerer Zeit in Deutschland, so können Sie sich unter bestimmten Umständen einbürgern lassen und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Damit sichern Sie langfristig Ihren Aufenthalt. Sie erweitern Ihren Zugang zu verschiedenen staatlichen Leistungen und erwerben Teilhaberechte in gesellschaftlichen Bereichen. Voraussetzungen sind in der Regel rechtmäßige Voraufenthaltszeiten in Deutschland, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1, die Sicherung des Lebensunterhalts, sowie grundsätzlich Straffreiheit. Von einigen Voraussetzungen kann abgesehen werden. In der Regel müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. In manchen Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt und sich seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Daher ist eine rechtzeitige Klärung des Aufenthaltsstatus der Familienmitglieder mit Blick auf den Geburtstermin besonders zentral.
Wir beraten Sie im Hinblick auf Ihre Möglichkeiten für eine Einbürgerung und vertreten Sie im Verfahren bei der Einbürgerungsbehörde. Auch bei Problemen mit der Einbürgerungsbehörde, wenn diese beispielsweise den Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit annimmt, sind wir für Sie da.