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Sozialrecht

Ob und in welcher Höhe Sie Sozialleistungen beziehen können, richtet sich auch nach Ihrem Aufenthaltsrecht.

Als EU-Bürger*in haben Sie im Regelfall Anspruch auf Leistungen, wenn Ihr Freizügigkeitsrecht nicht erloschen ist → EU-Bürger*innen & Freizügigkeit.
Bei Streitigkeiten mit den Behörden vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht.

Wir beraten Sie auch, wenn Ihnen die Behörde Ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kürzt. Bei Rechtswidrigkeit der Kürzung setzen wir uns bei der Behörde oder bei Gericht dafür ein, dass Sie die vollen Bezüge erhalten.