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Arbeit & Selbstständigkeit
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um eine Arbeit aufzunehmen. Dies gilt für die Arbeit als Angestellte*r, die selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit und die Arbeitssuche. Wichtig ist, dass Sie bereits einen konkreten Arbeitsplatz in Aussicht haben. Wenn Sie bereits in Deutschland leben, ergibt sich aus Ihrem Aufenthaltsstatus, inwieweit Sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt sind. Unter Umständen benötigen Sie für eine neue Arbeitsstelle einen weiteren Aufenthaltstitel. Die Erteilungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Beruf, Qualifikation und Staatsangehörigkeit.
Wenn Sie eine Hochschule besucht oder einen Ausbildungsberuf erlernt haben, können Sie mit einer entsprechenden Arbeitsstelle die Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen. Für Fachkräfte gibt es inzwischen verschiedene Möglichkeiten das Verfahren zu beschleunigen, um eine möglichst schnelle Aufnahme der Tätigkeit zu ermöglichen.
Um mit einer ausländischen Berufsqualifikation in einem reglementierten Beruf zu arbeiten, müssen Sie diese Qualifikation gesondert anerkennen lassen. Dies betrifft zum Beispiel Pflege- oder Lehrkräfte. Teilweise setzt die staatliche Anerkennung ergänzende Praktika, Lehrgänge oder Prüfungen voraus. Sie können eine eigene Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an solchen Maßnahmen zu beantragen.
Das Aufenthaltsrecht bietet zudem besondere Aufenthaltsmöglichkeiten für einzelne Berufsgruppen, zum Beispiel für Geschäftsführende, leitende Angestellte, Prokurist_innen und Unternehmensspezialist_innen, an. Wir beraten Sie dazu, welche Position in dem jeweiligen Unternehmen von diesen Regelungen umfasst sind.
Die Stadt Berlin fördert den Aufenthalt von Künstler*innen und Kulturschaffenden und verfügt über eine schnell wachsende Startup-Szene. Gerne beraten wir Sie in diesem Bereich, insbesondere mit Blick auf eine Existenzgründung.
Wir beraten Sie individuell zum Erwerb des für Sie passenden Aufenthaltstitel und setzen uns gegenüber der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit für Sie ein. Wir unterstützen Sie auch bei der Anerkennung Ihres Bildungsabschlusses und der Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation. Wenn gewünscht setzen wir direkt mit Ihrer künftigen Arbeitsstelle in Verbindung. Eine frühzeitige Beratung zur Festlegung des Stellenprofils und der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages beschleunigt das Verfahren und erhöht die Erfolgsaussichten.
Auch zu aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um den Arbeitsplatzwechsel und zu Bleibeperspektiven nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beraten wir Sie gerne.