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Bildung

Wenn Sie in Deutschland zur Schule gehen, studieren oder eine Ausbildung machen möchten, unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels. Voraussetzungen sind dabei in der Regel die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse, Deutschkenntnisse, die Sicherung des Lebensunterhalts und das Vorliegen eines konkreten Schul-, Ausbildungs- oder Studienplatzes an einer anerkannten Bildungseinrichtung.

Bei Bedarf besprechen mit Ihnen die Möglichkeit, im Inland eine Ausbildungsduldung zu erhalten. → Duldung

Wir beraten Sie auch, wenn Sie Ihren Studiengang oder Ihre Ausbildungsrichtung wechseln. Falls Sie Ihre Ausbildung unterbrechen oder abbrechen, besprechen wir mit Ihnen die aufenthaltsrechtlichen Folgen. Nach Erreichen des Abschlusses stellt sich die Frage nach Ihrem künftigen Aufenthalt. Es ist wichtig, dass Sie in diesem Fall rechtzeitig einen weiteren Aufenthaltstitel beantragen, um sich Bleibeperspektiven zu erhalten.

Auch für die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation können Sie einen Aufenthalt beantragen. Dies betrifft zum Beispiel die Nachqualifizierung von Pflegekräften. In diesem Fall unterstützen wir Sie auch im Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle. → Arbeit & Selbstständigkeit.