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Duldung
Wenn kein Anspruch auf einen Aufenthalt besteht, erteilen die Ausländerbehörden oft eine Duldung. Dies ist kein sicherer Aufenthaltsstatus, bescheinigt aber, dass Sie vorübergehend nicht abgeschoben werden können.
Sie haben Anspruch auf Erteilung einer Duldung, wenn eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Solche Gründe können zum Beispiel vorliegen, wenn Sie keinen Pass besitzen oder eine in Deutschland behandlungsbedürftige Krankheit haben. Wenn es Ihren Interessen entspricht, vertreten wir Sie in diesen Verfahren in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärzt*innen.
Das Aufenthaltsrecht sieht inzwischen auch Möglichkeiten der Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung vor. Diese schützen Sie während der Ausbildung oder Beschäftigung vor einer Abschiebung. Im Anschluss können Sie einen Aufenthaltstitel erwerben, der Ihnen eine sichere Bleibeperspektive bietet.