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Familiennachzug
Wenn Ihre Familienangehörige ein Aufenthaltsrecht besitzen, kann dies ein Aufenthaltsrecht für Sie begründen, egal ob Sie und Ihre Familie bereits in Deutschland oder noch im Ausland leben. In der Regel müssen Ihre Familienmitglieder einen geklärten Aufenthaltsstatus haben und mit Ihnen gemeinsam in der Lage sein, für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen und über ausreichenden Wohnraum verfügen.
Familienangehörige sind zum Beispiel Ehepartner*innen oder Kinder. Bei einer Ehe ist es unerheblich, ob es sich um verschiedengeschlechtliche oder gleichgeschlechtliche Partner*innen handelt. Auch nach einer Scheidung können Sie unter Umständen ein Aufenthaltsrecht aus Ihrer vorherigen Ehe ableiten. Aufenthaltsrechte können sich auch in sogenannten Patchwork-Familien ergeben, bei der mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie mitbringt.
Haben Ihre Familienangehörige in Deutschand die Flüchtlingsanerkennung oder den subsidiären Schutzstatus erhalten, können Sie unter Umständen unter erleichterten Bedingungen nach Deutschland nachreisen. → Asyl
Für Familienangehörige von EU-Bürger*innen gelten an Stellen Besonderheiten. → EU Bürger*innen
Wir beraten Sie gerne in Hinblick auf die individuelle Situation Ihrer Familie. Befinden sich Teile der Familie noch im Ausland, so ist ein Visumsverfahren bei der deutschen Botschaft durchzuführen. → Visum